Der Weg zum Schutzkonzept

Sportliche Betätigung ist für viele Kinder und Jugendliche ein wesentlicher Teil ihrer Freizeitbeschäftigung. Im Sportverein sind die Übungsleiter und Trainer neben der Familie und dem Freundeskreis mitunter die wichtigsten Bezugspersonen für sie.

 

In diesem Bewusstsein ist es unsere Pflicht, sich mit wirkungsvollen Präventions- und Interventionsmaßnahmen auseinanderzusetzen und Aktivitäten zu entwickeln, um mögliche Gefahrensituationen zu vermeiden und bei allen Formen, in denen der Kinderschutz nicht gewährleistet wird, genauer hinzusehen und zu handeln.

 

Der Weg zum Schutzkonzept - bis 2029 verpflichtend!

 

In Thüringen wird ein Schutzrahmen verbindlich: Alle Sportvereine und -verbände müssen bis Anfang 2029 ein eigenes Schutzkonzept entwickeln und anwenden. Die Umsetzung ist machbar – und sie findet nicht allein statt. Landessportbund und Thüringer Sportjugend begleiten, beraten, qualifizieren und senken Hürden auf dem Weg zur Umsetzung.

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