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Bundesprogramm "Förderung von Klimaschutzprojekten"

Zum 1. Juli 2016 hat das Bundesumweltministerium die Förderung auf Basis der Kommunalrichtlinie ("Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative") ausgeweitet. Für Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus besteht seit dem 1. Juli 2016 erstmalig die Möglichkeit Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen zu beantragen.

 

Der DOSB hat diesbezüglich auch ein Informationspapier erstellt, das den Einstieg in die Fördersystematik erleichtern und einen ersten Überblick geben soll. Dieses Papier mit einer kurzen Zusammenfassung über die Inhalte des Programms und die einzelnen Förderquoten finden Sie unten als Download.

 

Weitere Informationen sowie die notwendigen Unterlagen zum Förderprogramm finden sich auf der Homepage des Bundesumwelt- ministeriums unter:

http://www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen/foerderung/erweiterte-foerdermoeglichkeiten-der-kommunalrichtlinie

Weitere Informationen

Veröffentlichung

So, 14. August 2016

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