Wartburgkreis
Der Wartburgkreis verfügt über eine Sportförderrichtlinie, an der sich alle Vereine orientieren können. Bitte beachten Sie die Abgabefristen der Anträge in der Sportförderrichtlinie.
→ Sportförderrichtlinie des Wartburgkreises
Richtlinie I: Förderung von Baumaßnahmen an Sportstätten der Städte, Gemeinden und Vereine
Abgabe bis 31.07.2023
Richtlinie II: Förderung der Beschaffung von langlebigen Sportgeräten
Abgabe bis 31.07.2023
Richtlinie III: Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit und der Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern, Organisationsleitern und Jugendleitern
--> formloser schriftlicher Antrag bis 31.07.2023
Richtlinie IV: Förderung von Sportveranstaltungen
Abgabe bis 31.07.2023
Richtlinie V: Förderung des Kinder- und Jugendsports
--> formloser schriftlicher Antrag bis 31.07.2023