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Finanzhilfeprogramme des Freistaates Thüringen

Liebe Sportvereine,

 

nachfolgend möchten wir euch Informationen zum aktuellen Stand des Finzanzhilfeprogramms des Freistaates Thüringen zur Verfügung stellen.

 

Richtlinie des Freistaates Thüringen über die Gewährleistung von Soforthilfen für Corona Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen (...die dauerhaft am Markt tätig sind)

 

Antragsberechtigung:

 

Der Umsatz muss (einschließlich Spenden und Mitgliedsbeiträgen) in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60% gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sein.

 

Förderfähige Kosten: Beispiele

  • Mieten und Pachten
  • Zinsaufwendungen für Darlehen
  • Leasingraten
  • Kosten Steuerberater
  • Grundsteuern
  • Raumkosten (Wasser, Strom, Reinigung usw.)

 

Antragsstellung:

 

Ausschließlich von einem beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer nach einem elektronischen Antragsverfahren bei der Thüringer Aufbaubank.

 

Die Antragsstellung ist nur einmal und nur für 3 Monate zulässig (Anschluss an die erste Soforthilfe bis 31.05.2020).

 

Antragsstellung ab sofort bis spätestens 30.09.2020 möglich.

 

 

Weitere Informationen

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