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Nachinformation zum Sportbetrieb - Geimpfte

IM AUFTRAG DER STADT EISENACH!

 

Sehr geehrte Sportfreunde,

 

die aktuelle Verordnung wurde am 06.05.2021 erneut angepasst und um Änderungen für Geimpfte/Genese erweitert.

Danach entfällt gem. § 10a der Verordnung die Testpflicht für anleitende Personen. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

 

“Als geimpft gilt jeder, dessen zweite Impfung (beim Impfstoff von Johnson & Johnson reicht eine) bereits 14 Tage zurückliegt. Wer sich von einer Corona-Infektion erholt hat, muss einen positiven PCR-Test vorweisen, der mindestens 28 Tage zurückliegt, aber nicht älter als sechs Monate ist. Als Nachweis gilt zum einen der Impfausweis oder ein anderer Impfnachweis etwa auf einem Formblatt sowie ein vom jeweiligen Gesundheitsamt beziehungsweise einem Arzt ausgestellter positiver PCR-Test. Das kann in Form eines Schreibens sein, einer SMS oder einer E-Mail.“

 

Bitte beachten Sie, das bei Kontrollen durch die Ordnungsbehörden sowohl das Hygienekonzept sowie der Nachweis über die Testung / Impfe vorgelegt werden muss.

 

Abschließend möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass der Sportbetrieb in Gruppen von max. 5 Kindern stattfinden kann. Sollten Sie Training mit mehreren Gruppen durchführen, sind diese auch bei Einhaltung von Mindestabstand räumlich voneinander zu trennen.

 

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Diana Zimmermann

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 07. Mai 2021

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