Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen in Zeiten von COVID 19
Liebe Sportvereine,
Präsenzveranstaltungen in Zeiten von Corona sind nicht oder nur schwer durchführbar und die Satzungen beinhalten in den wenigsten Fällen Regelungen für derartige Ausnahmesituationen. Deshalb hat der Gesetzgeber übergangsweise Ausnahmeregelungen geschaffen.
Der LSB Thüringen hat alles zum Thema zusammengetragen und stellt alle Informationen und vor allem die dafür notwendigen Online-Tools auf seiner Homepage zur Verfügung.
Sämtliche Informationen werden ständig auf ihre Aktualität geprüft und ggf. angepasst.
Hier könnt ihr euch informieren!
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